SÄU FASTE ÄRRE

Aus Balve - für Balve!

Information – Teilnahmebedingungen

 

Tage:                           

                                   

Lichterzauber:             Samstag, 07.12.2019 17:00 bis 22:00 Uhr

Weihnachtsmarkt:       Sonntag, 08.12.2019 11:30 bis 18:00 Uhr

Abgrenzung:   Plan Standvergabe

 

Veranstalter:    Gemeinschaft Balver Fachhandel e.V.

 

Organisationsplan:

Der Organisationsplan ist für Veranstalter und Festteilnehmer verbindlich. Er beschreibt das

Festgebiet, regelt den Verkehr, legt die Standplätze und die Sonderstellflächen fest.

Der Organisationsplan kann beim Vorstand angefordert werden.

 

An- und Abfahrtzeiten:

Anfahrt Freitag ab 15 Uhr, Samstag ab 9 Uhr, Sonntag ab 8 Uhr

Die Anfahrtszeit endet für alle Teilnehmer am Freitag um 16:00 Uhr am Samstag um 15:00 Uhr, am Sonntag um 08:00 Uhr. Sperren werden erst ab 19:00 Uhr nach Festende wieder entfernt.

 

Reinigungspflichten:

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, Abfälle im Bereich ihres Platzes, z. B. in Müllsäcken, zu

sammeln und in Containern abzulegen und den Platz sauber zu verlassen.

 

Versorgungsanschlüsse:

Klären Sie bitte mit dem Eigentümer, ob und in welcher Höhe er ein Entgelt beansprucht. Im Bereich des IBS Platzes stellt der Vernstalter 1x 230V SchuKo- Steckdose zur Verfügung.

Für eine Gebühr von 15 EUR kann ein 16A CEE Kraftstromanschluss genutzt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben.

Die Nutzung von elektrischen Heizgergeräten ist untersagt. Bitte nutzen Sie Gas.

Auch bei der Erwärmung von Speisen und Getränken ist Gas der Vorrang zu geben.

Kabeltrommeln müssen komplett abgerollt werden.

Anschlusskabel bzw. -schläuche sind selbst zu stellen. Teilnehmer, die Speisen, Getränke, Backwaren anbieten, besorgen sich selbst eine Mülltonne.

 

Gestaltung Ihrer Stellfläche:

Der Weihnachtsmarkt zeichnet sich durch eine besonders freundliche, ja persönliche

Atmosphäre aus. Es werden ausschließlich weihnachtliche Stände zugelassen. Hütten können nach Absprache vom Veranstalter gestellt werden. Standbetreiber können auch eigene Hütten mitbringen. Ob ein Stand die weihnachtlichen Kriterien erfüllt, entscheidet im Zweifel der Veranstalter.

 

Wir bitten Sie herzlich, bei Ihrer Standgestaltung darauf zu achten, dem

Fest Farbe, Gemütlichkeit und weihnachtlichen Glanz zu verleihen.

 

 

Gebühren-Ordnung (Preise inkl. gesetzliche MwSt)

Standgebühr

Caritative Verbände und Vereine:                                                      40,00 €

Sonstige Anbieter:                                                                         80,00 €

Alkoholausschank

Es gibt eine Sammelschankerlaubnis.

Beim Angebot von alkoholhaltigen Getränken Aufschlag von                 80,00 €

Nutzungsgebühren Hütten

Nutzung der Hütten Modell A                                                           70,00 €           

Nutzung der Hütten Modell B                                                           50,00 €

Nutzung der Hütten Modell C                                                           30,00 €

 

Mitglieder des  Balver Fachhandel e. V. zahlen grundsätzlich keine Standgebühr.

 

Es werden vom Veranstalter einheitliche, kompostierbare Becher zur Verfügung gestellt. Diese sind dan freundlicher Unterstützung der Sparkasse für die ausschenkenden Stände kostenfrei. Die Nutzung von nicht kompostierbaren Einwegbechern ist nicht gestattet. 

 

Vergabeordnung

 

Die im Organisationsplan ausgewiesenen Hütten, Stellplätze und Sonderstellplätze werden auf Antrag an Gewerbetreibende, Vereine, Organisationen, Private oder Gruppen vergeben.

 

Das Recht auf Zuteilung einer Stellfläche ist abhängig von:

- der vollständigen und genauen Ausfüllung des Antragsformulars, sowie der Einhaltung

von Antrags- und Zahlungsfristen,

- der Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Gewerbeverordnung,

Hackfleisch-VO, Speiseeis-VO, Getränkeschankanlagen-VO usw.) sowie der für das

Festgebiet gültigen Vergabe-, Gebühren- und Reinigungsordnung,

- der Zahl und Größe zur Verfügung stehender Stellflächen bzw. Sonderflächen.

- der persönlichen, ggf. beruflichen Zuverlässigkeit,

- dem individuellem Angebot, um dem Marktbesucher eine entsprechende Vielfalt anbieten zu können.

 

Antragsteller können Wünsche auf Zuteilung einer bestimmten Stellfläche äußern. Sie werden -

soweit möglich - berücksichtigt. Ansprüche auf einen bestimmten Stellplatz oder auf eine

Sonderfläche bestehen nicht.

 

Über Zuteilung einer Stellfläche entscheidet der Veranstalter.

Die Vergabepriorität folgt nach:

- Anzahl Teilnahmetage

- Mitgliedschaft Gemeinschaft Balver Fachhandel e. V.

- Balver Verein

- Balver Gewerbetreibender ohne Mitgliedschaft im Balver Fachhandel

- Auswertiger Gewerbetreibender oder Verein

 

 

Für den Vertrieb von alkoholischen Getränken ist eine Schankerlaubnis Voraussetzung. Der

Vorstand besorgt eine Sammelerlaubnis für diejenigen Antragsteller, die bis zum 10.11.2018

ihre Anmeldung eingereicht haben. Die Zuteilung einer beantragten Stell (Sonderstell-)fläche

erfolgt schriftlich oder unter Angabe der Standgebühr und der Zahlungsfrist. Eine Stellfläche ist erst dann zugeteilt, wenn die Gebühr bis zur Zahlungsfrist bezahlt worden ist.

 

Die verkehrsrechtlichen Regelungen und Anordnungen sind genauestens zu beachten.

 

Bei verspäteter Anlieferung besteht die Gefahr, dass die zugewiesene Stellfläche nicht mehr

erreicht werden kann.

Wir weisen darauf hin, dass der Veranstalter sich eine Limitierung der Getränkestände vorbehält und bitten Sie dringend Ihr genaues Angebot aufzulisten, da wir Sie sonst ggfs. nicht in der Sammelschankerlaubnis berücksichtigen können.

 

Mit dieser Anmeldung erkenne ich die für das Festgebiet gültigen Vergabe-, Reinigungs-,

Gebühren und Verkehrsordnungen an.

Mir ist bekannt, dass ein Anspruch auf Zuteilung einer Stellfläche nur dann besteht, wenn Termine, Ordnungen und Auflagen eingehalten worden sind.

Die Gebühren zahle ich nach Erhalt des Zuteilungs- und Gebührenbescheides, spätestens jedoch am 30.11.2018 auf eins der oben angegebenen Konten ein.

Entschädigung für evtl. Strom- bzw. Wasserverbrauch regele ich mit dem Eigentümer der Anschlussstelle.

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